Die Buchhalterinnen

 

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Leistungen

Buchführung (nach § 6 Abs.3/4 StBerG) *

  • Sortieren und Ordnen Ihrer Belege
  • Kontieren und Verbuchen laufender Geschäftsvorfälle
  • Führen des Kassenbuches
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Verwalten der offenen Posten
  • Mahnwesen,  Zahlungsverkehr
  • Anlagenbuchhaltung

Sonstiger Büroservice

  • Holen und Bringen der Belege
  • Kostenberechnung

*Die angebotene Dienstleistung im Bereich der Buchhaltung beschränkt sich ausschließlich auf rein mechanische Arbeitsgänge gemäß § 6 Nr. 3 StBerG und auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle einschließlich Kontieren, der laufenden Lohnabrechnungen sowie das Fertigen von Lohnsteueranmeldungen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG. Es findet keine Steuerberatung statt.