Buchführung (nach § 6 Abs.3/4 StBerG) *
- Sortieren und Ordnen Ihrer Belege
- Kontieren und Verbuchen laufender Geschäftsvorfälle
- Führen des Kassenbuches
- Betriebswirtschaftliche Auswertung
- Verwalten der offenen Posten
- Mahnwesen, Zahlungsverkehr
- Anlagenbuchhaltung
Sonstiger Büroservice
- Holen und Bringen der Belege
- Kostenberechnung
*Die angebotene Dienstleistung im Bereich der Buchhaltung beschränkt sich ausschließlich auf rein mechanische Arbeitsgänge gemäß § 6 Nr. 3 StBerG und auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle einschließlich Kontieren, der laufenden Lohnabrechnungen sowie das Fertigen von Lohnsteueranmeldungen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG. Es findet keine Steuerberatung statt.
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